Geldstrafe

Bei nicht vorbestraften Beschuldigten liegt die Höhe der Geldstrafe in ähnlichen Fällen bei 30 bis 50 Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt grundsätzlich 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens. 
Geldstrafen
oberhalb der Grenze von 90 Tagessätzen gelten unabhängig von deren Höhe als Vorstrafen.

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