Geldstrafe
Bei nicht vorbestraften Beschuldigten liegt die Höhe der Geldstrafe in ähnlichen Fällen bei 30 bis 50 Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt grundsätzlich 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.
Geldstrafen oberhalb der Grenze von 90 Tagessätzen gelten unabhängig von deren Höhe als Vorstrafen.Reform des § 40 StGB >> Diskussion