Gedankenverbrecher  und Wahrheitsministerium

"Gedankenverbrecher" sind solche, die in ihren Gedanken Verbrechen begehen. Doch niemand ist frei von zeitweiliger oder jedweder Gedankenverbrecherei und niemanden sollte man dafür belangen, solange sich jemand noch selbst beherrscht und eng genug die Grenzen setzt.

Die Gedanken sind frei, jedoch nicht frei von Gewissen, dessen Urteil sich immer in der Weise fällt, wie es entwickelt ist. 

So kommt es darauf an, das Gewissen entwickeln, indem genug Rede über Gedanken ist, damit sich nicht unbemerkt anstaut,  was dann unkontrollierbar abgerufen und missbraucht werden kann.

Die Gedanken sind frei", solange es nur Gedanken sind, denn erst als gesprochenes und vernommenes Wort sollen sie ihre Wirkung verantworten. Solange wir aber nach Gedanken fragen oder Gedanken Fragen sind und noch keine Werbung zum Verbrechen, dann darf daraus keine Strafe sein, denn die Gedanken sind frei und frei sollen auch die Gedankenverbrecher sein.

Die Gesellschaft soll danach fragen, ob etwas Frage oder Verbrechensaufforderung war. 

Und würde daraus nicht eine Art "Wahrheitsministerium"?  >> Wahrheitsministerium

sven200312


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