Friedensfähigkeit

These:  Frieden kein zufälliger Zustand ist, sondern von
Fähigkeiten abhängig, die sich in Strukturen widerspiegeln.

Zu unterscheiden sind 
die individuelle Friedensfähigkeit,
die soziale Friedensfähigkeit,
die staatliche Friedensfähigkeit.

Die individuelle Friedensfähigkeit
des Kleinkindes

Es gibt naturgegebene Fähigkeiten und erlernte Fähigkeiten. 
Und es gibt verlernte Fähigkeiten.

Das Kleinkind unterscheidet aus sich selbst heraus
weder Geschlechter, Hautfarben noch sonst etwas,  
sondern unterscheidet allein nach dem Verhalten, 
den Folgen der Berührung und erlernt daraus weiteres Handeln 
und verliert an Unvoreingenommenheit.

Die individuelle Friedensfähigkeit
des wachsenden Kindes

Das wachsende Kind erlebt Konfliktsituationen, lernt aus ihnen,
lernt aus dem Verhalten der Eltern in Streitigkeiten,
dem Verhalten der Geschwister und 
anderer Kinder mit anderen Eltern.  
Wie mit Konflikten umzugehen ist, erlernt das wachsende Kind
aus immer größer werdenden Bezugssystemen,
des Kindergartens, der Schule, ... und der Medien, 
insbesondere des Fernsehens. >> 
Friedenspädagogik
 
Die individuelle Friedensfähigkeit
des Jugendlichen

Der Jugendliche erlebt sich in zunehmender Eigenverantwortlichkeit.
Die Fürsorge der Erwachsenen lässt nach und der Wille zur Autonomie
nimmt zu. Mehr und mehr sind sie im Umgang mit Konflikten auf
sich selbst gestellt. Und wieder ist ihnen die Umgebung guter oder 
schlechter Lehrmeister zu eigener Friedensfähigkeit. 
Die allgemeinen Normen der Gesellschaft werden in dem Maße 
als hilfreich erkannt, wie sie der Jugendliche in Erfahrung mit denen 
erlebte, von denen er selbständig wird.  >>
Konflikttraining

Die individuelle Friedensfähigkeit
des Erwachsenen

Der erwachsene Mensch begegnet dem Menschen 
mit Liebe, mit Freundlichkeit, mit Höflichkeit, mit Gleichgültigkeit, 
mit Feindschaft und die Folgen sind dem Erwachsenen bekannt.

Ist es der Wille, der über Art und Folgen der Begegnung entscheidet?

Sprichwörtlich kann der Friedlichste nicht in Frieden leben, 
wenn der böse Nachbar es nicht will.

In Konstellation des Sprichworts setzt sich der Stärkere durch. 
Das kann der Friedliche sein, aber auch der Unfriedliche.

Die soziale Friedensfähigkeit

Und doch kann der Friedliche in Frieden leben,
wenn er es versteht, sich einen höheren Willen zu schaffen:
der "höhere Wille" = die Regel, die Norm, das Gesetz

und dieser Wille wäre nicht "höher", wenn er nicht auch Mittel
hätte, sich durchzusetzen = Polizei, die über den Frieden wacht,

was wiederum umso leichter fällt, als dem Friedliche selbst und 
seinem Nachbarn die Mittel verboten sind, mit denen 
dem "höheren Willen" getrotzt werden könnte.

Und wie sichert sich der Friedliche gegen den "höheren Willen",
dass ihm daraus keine Tyrannei erwächst?

Das ist schon ein anderes Thema und heißt "Demokratie", 
aber mit dem bösen Nachbarn ist schon mal Frieden.

Die staatliche Friedensfähigkeit

Und wäre der Frieden in einer Gesellschaft geregelt,
also für alle erdenklichen Fälle genügend und richtig 
durch Gesetze geklärt, wessen Recht gilt, 
so lebt auch diese Gesellschaft nicht in Frieden, wenn 
es der böse Nachbar nicht will, also Staaten.  
Doch wieder würde das selbe Prinzip greifen,
wenn nun die Staaten - wie im Beispiel vorher der einzelne
Mensch - beginnen, sich "höheres Recht" zu schaffen und
die Mittel, es durchzusetzen, also auch die eigenen Mittel
beschneiden, das "höhere Recht" zu stören.  >>
Völkerrecht

sven      Selbstverständlichkeiten

Spezial:  Gewalt in der Schule

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