Fernabsatzrecht

Das Fernabsatzrecht beschäftigt sich mit den besonderen Regeln für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen von Unternehmern an Verbraucher, ohne direkten Kontakt zwischen den Vertragsparteien. Seit der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsmodernisierung ist das deutsche Fernabsatzrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§ 312b bis 312d BGB). Zuvor galt das Fernabsatzgesetz. Durch dieses Gesetz wurde die europäische Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft.

Quelle und mehr >> http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzrecht  2010

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