Elektroschrott bzw. Elektronikschrott
Pressedienst
Nr. 54/03 Berlin, 21. April 2003
Abfall/Elektronikschrott
Hersteller muessen Elektroschrott kuenftig
kostenlos zuruecknehmen
Kommunen werden von Entsorgungsleistungen entlastet
Nach dem Vorstellungen des Bundesumweltministeriums sollen Verbraucher
ihre
ausgedienten Elektro- und Elektronikgeraete kuenftig kostenlos
zurueckgeben
koennen. Die Hersteller muessen fuer die Behandlung und Verwertung von
Altgeraeten sorgen und bestimmte Verwertungs- und Recycling-Anforderungen
erfuellen. Dies geht aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor,
das
die kuenftigen Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik-Altgeraeten
umreisst. Ziel ist es, zwei europaeische Richtlinien zuegig in deutsches
Recht umzusetzen, die seit Februar 2003 in Kraft sind: Die eine regelt die
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeraeten, die andere beschraenkt
die Verwendung bestimmter gefaehrlicher Stoffe in diesen Geraeten.
Die Vorgaben der beiden EG-Richtlinien konkretisieren das Prinzip der
Produktverantwortung, wie es im deutschen Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz bereits angelegt ist. Nach dem Vorschlag des BMU soll in
einer
neuen Elektro- und Elektronik-Altgeraete-Verordnung (kurz: ElektroV)
sichergestellt werden, dass die Verbraucher ihre Altgeraete ab Mitte
August
2005 kostenlos abgeben koennen. Die Verantwortung der Hersteller soll mit
der Abholung der Altgeraete bei den kommunalen Sammelstellen einsetzen.
Ihre
Ruecknahmepflicht soll sich auf alle Altgeraete beziehen, also auch auf
solche, die vor in Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden
oder sich keinem Produzenten mehr zuordnen lassen. Darueber hinaus soll
die
Verwendung gefaehrlicher Stoffe eingeschraenkt werden. So sollen ab dem 1.
Juli 2006 keine Geraete mehr auf den Markt kommen, die Schwermetalle und
bestimmte bromierte Flammschutzmittel enthalten.
Das Bundesumweltministerium will einen fairen Wettbewerb zwischen den
Herstellern und auf dem Entsorgungsmarkt sicherstellen. So sollen sich
alle
Hersteller bei einer von der Wirtschaft einzurichtenden neutralen Stelle
registrieren lassen und dieser nachweisen, dass sie ihren
Entsorgungspflichten nachkommen. Die Abholung der Altgeraete bei den
Kommunen soll organisiert und koordiniert werden, um
"Trittbrettfahrerei"
und "Rosinenpicken" zu verhindern.
Die Eckpunkte koennen von der BMU-Internetseite (www.bmu.de)
heruntergeladen werden.