Ehe

Die Ehe ist eine durch Traditionen und Religionslehren begründete, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung von Menschen zumeist zwecks gemeinsamer Lebensführung in gegenseitiger Liebe, Verantwortung und etwaiger Familiengründung und/oder einer Clanzusammenführung. (msr20130316 s.u.)

>> Ehebruch

>> Ehelosigkeit

>> Eherecht

Artikel 6 GG Ehe, Familie und uneheliche Kinder

>> Liebe ist ...

>> Hochzeit

>> Homosexualität

>> Kinder

>> Konkubine

>> Konkubinat

>> Prostitution

>> Zölibat

>> Zwangsehe 


Dialog im Inidia-Forum zum Wikipedia-Eintrag "Ehe"

zu 1.: Nein, wie der Strafverteidiger eines Mörders kein Mörder sein muss, so abwegig deine Frage an die Kritiker des Eintrags. Eine Wikipedia-Debatte will ich nicht anstoßen, weil mir das Thema zwar wichtig, aber die Zeit fehlt, meine Einlassungen dazu hinreichend zu qualifizieren. Es ist also bloße Mitteilung eines "Echos" eines Lesers aus der mal mehr, mal weniger interessierten Gesellschaft.

zu 2.: Es heißt dort: "Die Ehe (althochdeutsch für etwa Ewigkeit, Recht, Gesetz; rechtssprachlich-historisch Konnubium) ist eine durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht und Religionslehren begründete und anerkannte, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung von zwei heterosexuellen Menschen zur Erhaltung der menschlichen Art. Sie werden als Ehegatten (siehe Begattung), Eheleute, Ehepaar oder auch Ehepartner bezeichnet."

Da Wikipedia kein Rechtslexikon, sondern ein Universallexikon ist, genügt diese Einleitung mit ihrer Begrenzung auf heterosexuelle Paare dem heutigen Gewicht unterschiedlicher Begriffsverständnisse auch in unserem Kulturraum nicht mehr.

Insbesondere ist die Qualifizierung "zur Erhaltung der menschlichen Art" vollends entbehrlich, denn einerseits gelingt die biologische Fortpflanzung mitunter auch ohne Trauschein - und andererseits werden viele Ehen ohne Fortpflanzungsmotiv geschlossen, während traditionell wiederum viele Ehe geschlossen werden, weil bereits Fortpflanzung passierte.
Im Vordergrund all dessen dürfte nur ausnahmsweise der Wille zum Fortbestand der Menschheit, sondern der höchstpersönliche Wunsch stehen, es sei denn, man betrachte bzw. bestreite die Menschenrechte aus dem Blickwinkel einer Obrigkeit oder eines kollektivistischen Subjekts mit dem irrwegigen Interesse an größtmöglicher Menschenmasse.

Dass "Ehegatten" von "Begattung" komme, mag sein, sei interessant für Sprachforscher, aber immerhin heißt es nicht "meine Ehebegattin", so dass kaum weniger wahrscheinlich ist, dass der Begriff "Gatte" dem Rangordnungsbegriff "Gattung" entlehnt ist, also einer Person durch die Eheschließung einen besonderen Rang eingeräumt wird.

zu 3.: Die Ausführungen zu den Ursprüngen der Ehe überzeugen auch nicht, zumal die Vielfalt von Erscheinungsformen kaum einen gemeinsamen Nenner erlaubt. Die menschheitsgeschichtliche Ideologisierung, Verrechtlichung der biologischen Vielfalt von Charakteristika ermöglicht Verselbständigungen in Gebräuche, so dass sich viele davon dann eben nicht mehr biologistisch begründen lassen.

Deshalb wieder zu 2.: Rechtsphilosophisch lässt sich der Begriff "naturrechtlich" von "gesellschaftsrechtlich" nicht abgrenzen, ist somit auch nicht neben ihm aufzählungsfähig. Besser wäre es, wenn dort die Aufzählung wie folgt lauten würde: "Die Ehe ist eine durch Traditionen und Religionslehren begründete, zumeist gesetzlich geregelte, gefestigte Form einer Verbindung von Menschen zumeist zwecks gemeinsamer Lebensführung in gegenseitiger Liebe, Verantwortung und etwaiger Familiengründung und/oder einer Clanzusammenführung." 

Klingt befremdlich? Beschreibt aber die Realität umfassender, einem Universallexikon angemessener.

msr 20130316 >> Dialog im Inidia-Forum

Bezug und Lexikon >> http://de.wikipedia.org/wiki/Ehe 

Morallexikon    Dialog-Lexikon