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Destruktive Opposition im Bundesrat
  
am Beispiel des "Antiterror-Gesetzes"

Demokratie-Probleme


Mit der Mehrheit der CDU/CSU-regierten Bundesländer legte der Bundesrat Einspruch gegen ein Anti-Terrorgesetz ein, mit dem das bundesdeutsche Strafrecht einen diesbezüglichen EU-Rahmenbeschluss vom 13. Juni 2002 umsetzen sollte. 

Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, den bisherigen Katalog der gemeingefährlichen Straftaten im Strafgesetzbuch durch einen neuen zu ersetzen, in dem zusätzliche Straftaten wie Computersabotage, die Zerstörung von Bauwerken und  Telekommunikationsanlagen sowie die vorsätzliche schwere Gefährdung durch Freisetzung von Giften erfasst sind. 

Der Unionsmehrheit in der Länderkammer ging das nicht weit genug. Sie wollte zudem die so genannte Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen unter Strafe zu stellen.

Zwar kann der Einspruch durch die Bundestagsmehrheit wiederum aufgehoben werden, aber deutlich macht der Vorgang, dass die Opposition um vermeintlich größerer Fortschritte Willen kleinere Fortschritte zu behindern versucht. 

Der oppositionelle Einspruch wäre gerechtfertigt, wenn der Regierungswille zu weit gegangen wäre oder kontraproduktiv zu kurz griffe, aber der bloße Wunsch nach einem absoluten Mehr kann für das Veto keine Legitimation darstellen - sabotiert die politische Entwicklung, denn die Zeit wäre besser zu nutzen als durch unnötig provozierte Ehrenrunden im förmlichen Gesetzgebungsverfahren. Solch Opposition schadet der parlamentarischen und demokratischen Kultur.

Diese Kritik an den CDU/CSU-Länderfürsten ist nicht parteipolitisch motiviert, denn umgekehrte Fälle werden sich in der Geschichte des deutschen Parlamentarismus reichlich finden.  

Diese Kritik geht auch nicht dahin, gegen "destruktive Opposition" gesetzliche Reformen zu fordern, obwohl ein darauf gerichtetes Gesetz sogar justitiabel wäre, aber da würde es gefährlich für die Gewaltenteilung, wenn die Legislative zu sehr unter die Macht der Justiz geriete.

Diese Kritik befasst sich auch nicht mit der Frage, ob es überhaupt einer Novellierung der Strafgesetzbuches in Sachen Terrorismus bedarf.

Diese Kritik bezweckt allein das Hinsehen, wie Politik zu bloßem Machtgerangel pervertiert und Politikverdrossenheit bewirkt, diese Kritik zeigt auf, warum Politik so langsam ist und in diesem Beispiel einen EU-Beschluss älter als 18 Monate werden lässt. Das Beispiel ist zudem prägnant, weil alle beteiligten Akteure die Terrorismusbekämpfung als etwas Dringliches ausgeben.

Woran liegt es, dass solche destruktive Opposition passiert?  Entweder wissen sie es nicht besser, wären also demokratisch nicht qualifiziert oder aber sie wissen es und tun es, weil es sich die Vertretenen gefallen lassen. Das entschuldigt es jedoch nicht, sondern ist Machtmissbrauch.

Sven Internet-Journal20031128

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