Demonstrationsverbot
Demonstrationsverbote sind nur verfassungsgemäß, wenn das Demonstrationsrecht missbräuchlich wahrgenommen wird, also mit Straftaten einhergehen.
Ausnahmen vom friedlichen Demonstrationsrecht
sind denkbar, wenn die Polizei keine genügende Zeit hat, sich auf
erforderliche Sicherheitsmaßnahmen einzustellen, z.B. auf gewaltätige
Gegendemonstrationen.
In solchen Fällen müssen jedoch zeitnah Demonstrationsmöglichkeiten angeboten
werden.
KRITIK am Demonstrationsverbot >> Dresdener Demonstrationsverbot fördert Terrorismus (19.1.2015)