Demonstrationsverbot 

Demonstrationsverbote sind nur verfassungsgemäß, wenn das Demonstrationsrecht missbräuchlich wahrgenommen wird, also mit Straftaten einhergehen.

Ausnahmen vom friedlichen Demonstrationsrecht sind denkbar,  wenn die Polizei keine genügende Zeit hat, sich auf erforderliche Sicherheitsmaßnahmen einzustellen, z.B. auf gewaltätige Gegendemonstrationen. 
In solchen Fällen müssen jedoch zeitnah Demonstrationsmöglichkeiten angeboten werden.

KRITIK am Demonstrationsverbot >> Dresdener Demonstrationsverbot fördert Terrorismus (19.1.2015)

 

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