Carl
Schmitt * Plettenberg 1. Juli 1988
† ebd. (in seinem nach dem Exil Machiavellis benannten
Haus "San Casciano") 7. April 1985
Staatsrechtler und innerhalb der Neuen Rechten gefeierter
Intellektueller. Bereits in der Weimarer Republik zeichnet
sich sein Schaffen durch extrem reaktionäre Denkmuster aus.
Auch wenn Carl Schmitt nach wie vor in gewissen Kreisen höchste
Anerkennung genießt, nimmt sich insbesondere sein berühmtestes,
berüchtigstes, jedenfalls bekanntestes Werk "Der Führer
schützt das Recht" aus dem Jahre 1934 in seinen
argumentativen Strategien recht dürftig aus. Schmitt hatte
sich mittlerweile den Nazis angeschlossen (Parteibeitritt
gerade noch rechtzeitig am 1. Mai 1933) und war seit
November 1933 Präsident der "Vereinigung
nationalsozialistischer Juristen".
In seinem Aufsatz beschäftigt sich Schmitt mit den
Ereignissen im Zusammenhang mit dem "Röhm-Putsch"
1934. Im Zuge von internen Machtstreitigkeiten waren am 30.
Juni 1934 ca. 200 (offiziell 83) Personen, hauptsächlich
SA-Führer, aber auch potentielle NS-Gegner wie Ex-Kanzler
Kurt v. Schleicher (mit dem Schmitt freundschaftlich
verbunden war), ermordet worden.
Während das "Ermächtigungsgesetz" vom Februar
1933 gewissermaßen das (klägliche) rechtliche Scharnier
zwischen der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft
bildete, standen die Morde vom Juni 1934 außerhalb selbst
der rechtlichen Normen der neuen Machthaber. Einen
Rechtfertigungsversuch stellt Schmitts Aufsatz her: Der Führer
ist als Verkörperung des Volkswillens oberster Gerichtsherr
und Gesetzgeber, spricht daher unmittelbar Recht und steht
somit außerhalb jeglicher untergeordneter Gerichtsbarkeit
oder Gesetzgebung. Insofern waren die Erschießungen
rechtlich einwandfrei, denn die Getöteten stellten für den
Staat und die "Rechtsordnung" eine unmittelbare
Gefahr dar. Eine wie bereits oben gesagt eher dürftige
Rechtfertigung, aber vermutlich war eine bessere auch kaum möglich.
Im Oktober 1936 fordert Schmitt auf einem Kongress, das
deutsche Rechtswesen von "jüdischem Geist" zu säubern,
was aber das SS-Organ "Das Schwarze Korps" als
unglaubwürdige Anbiederung an die NS-"Rassenlehre"
wertet.
1937 wird Schmitt aus seinen Parteiämtern entlassen, bleibt
jedoch aufgrund seiner Beziehungen zu Hermann Göring
Staatsrat und Professor an der Berliner Universität.
1945 wird ihm das Lehramt entzogen, und in Nürnberg
verbringt er zwei Jahre in Untersuchungs- bzw. Zeugenhaft,
wird jedoch schließlich nicht angeklagt. Den Rest seiner
Jahre verbringt mit völkerrechtlichen Studien und dem
Verfassen seiner Memoiren.
Er kann es nur schwer verwinden, dass seinen Werken im
geistigen Leben der Bundesrepublik kaum Beachtung widerfährt
- ganz im Ggs. zu den Büchern seines Freundes Ernst Jünger,
der ihm als Reaktionär kaum nachsteht, sich jedoch nie in
die Niederungen des NS-Alltags verstrickt hat. Seine
ultrarechten Position, von der aus er jegliches
gesellschaftliche Handeln im Rahmen eines
Freund-Feind-Schemas betrachtet, unterzieht er niemals einer
Revision. |