Carl Schmitt

 
Londo Mollari
Autoren-Liste Anmeldungsdatum: 10.04.2003
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Verfasst am: 04.01.2004 21:20    
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Carl Schmitt  * Plettenberg 1. Juli 1988
† ebd. (in seinem nach dem Exil Machiavellis benannten Haus "San Casciano") 7. April 1985

Staatsrechtler und innerhalb der Neuen Rechten gefeierter Intellektueller. Bereits in der Weimarer Republik zeichnet sich sein Schaffen durch extrem reaktionäre Denkmuster aus. Auch wenn Carl Schmitt nach wie vor in gewissen Kreisen höchste Anerkennung genießt, nimmt sich insbesondere sein berühmtestes, berüchtigstes, jedenfalls bekanntestes Werk "Der Führer schützt das Recht" aus dem Jahre 1934 in seinen argumentativen Strategien recht dürftig aus. Schmitt hatte sich mittlerweile den Nazis angeschlossen (Parteibeitritt gerade noch rechtzeitig am 1. Mai 1933) und war seit November 1933 Präsident der "Vereinigung nationalsozialistischer Juristen".

In seinem Aufsatz beschäftigt sich Schmitt mit den Ereignissen im Zusammenhang mit dem "Röhm-Putsch" 1934. Im Zuge von internen Machtstreitigkeiten waren am 30. Juni 1934 ca. 200 (offiziell 83) Personen, hauptsächlich SA-Führer, aber auch potentielle NS-Gegner wie Ex-Kanzler Kurt v. Schleicher (mit dem Schmitt freundschaftlich verbunden war), ermordet worden.

Während das "Ermächtigungsgesetz" vom Februar 1933 gewissermaßen das (klägliche) rechtliche Scharnier zwischen der Weimarer Republik und der NS-Herrschaft bildete, standen die Morde vom Juni 1934 außerhalb selbst der rechtlichen Normen der neuen Machthaber. Einen Rechtfertigungsversuch stellt Schmitts Aufsatz her: Der Führer ist als Verkörperung des Volkswillens oberster Gerichtsherr und Gesetzgeber, spricht daher unmittelbar Recht und steht somit außerhalb jeglicher untergeordneter Gerichtsbarkeit oder Gesetzgebung. Insofern waren die Erschießungen rechtlich einwandfrei, denn die Getöteten stellten für den Staat und die "Rechtsordnung" eine unmittelbare Gefahr dar. Eine wie bereits oben gesagt eher dürftige Rechtfertigung, aber vermutlich war eine bessere auch kaum möglich.

Im Oktober 1936 fordert Schmitt auf einem Kongress, das deutsche Rechtswesen von "jüdischem Geist" zu säubern, was aber das SS-Organ "Das Schwarze Korps" als unglaubwürdige Anbiederung an die NS-"Rassenlehre" wertet.

1937 wird Schmitt aus seinen Parteiämtern entlassen, bleibt jedoch aufgrund seiner Beziehungen zu Hermann Göring Staatsrat und Professor an der Berliner Universität.
1945 wird ihm das Lehramt entzogen, und in Nürnberg verbringt er zwei Jahre in Untersuchungs- bzw. Zeugenhaft, wird jedoch schließlich nicht angeklagt. Den Rest seiner Jahre verbringt mit völkerrechtlichen Studien und dem Verfassen seiner Memoiren.

Er kann es nur schwer verwinden, dass seinen Werken im geistigen Leben der Bundesrepublik kaum Beachtung widerfährt - ganz im Ggs. zu den Büchern seines Freundes Ernst Jünger, der ihm als Reaktionär kaum nachsteht, sich jedoch nie in die Niederungen des NS-Alltags verstrickt hat. Seine ultrarechten Position, von der aus er jegliches gesellschaftliche Handeln im Rahmen eines Freund-Feind-Schemas betrachtet, unterzieht er niemals einer Revision.

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