BilligfliegerKonkurs2017 auf Steuerzahlerkosten
Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten
Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung
abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen
zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des
Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.
Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler
die Billigtickets der Urlauber.
Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom
Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.
Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
Markus S. Rabanus 2017-08-15