Für Vermögensverwaltungen und tatsächlich freie Finanzberater war es
    schon immer ein Ärgernis, wenn im Wettbewerb einige Unternehmen für sich
    "Unabhängigkeit" in Anspruch nahmen, die den umworbenen Kunden
    gegenüber ihre "strategischen Kooperationen" nicht als
    Interessenkonflikt eingestehen. 
    
    In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen
    Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen
    unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden
    zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet. 
    
    Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das
    Landgericht Hannover gab der klagenden  DVAG recht und urteilte, dass
 AWD
    nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf. 
    
    Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen,
    aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum
    "Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz
    bestätigt werden. 
    Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der
    Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge.
    
    Markus Rabanus >> Diskussion