Anschlusszwang

Vielfach wird ein Anschlusszwang angeordnet, um die Sicherheit oder auch die Rentabilität öffentlicher Versorgungssysteme bzw. Entsorgungssysteme sicherzustellen. Z.B. Anschlusszwang an die öffentliche Kanalisation. Meist einhergehend mit Kostenumlagen an die Anlieger.

Sven200607

 

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