Aga-Beschwerde ? nett beantworten
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Vögelchen sind nicht "unzählbar", wie der Handwerker meint, sondern einfach bis Zwölf gezählt.
Das Gesamtgewicht dieser 12 Vögelchen dürfte sich mit 45 Gramm pro Individuum auf 540 Gramm
multiplizieren,
also gemeinsam kaum mehr als ein halbes Meerschweinchen. Und Einzelhaltung
wäre nicht artgerecht.
Wir sichern Ihnen aber zu, dass es nicht mehr Vögelchen werden, denn jetzt
genau richtig.
Wir haben auch kein Zimmer "zur Voliere umgebaut", sondern lediglich
eine Voliere mit dem Grundmaß .... x ... cm
in einer Zimmerecke.
Es handelt sich um die Kleinstpapageien-Art
"Agaporniden". Hierzulande werden sie als "Unzertrennliche"
bezeichnet,
international "Lovebirds" genannt.
Diese Vogelart ist im Unterschied zu Mensch, Hund und Brathähnchen vollends
geruchsneutral,
einzig die Kost entfaltet die für Salate, Sellerie, frisches
Möhrengrün usw. typischen Düfte, also lecker, uns allen
als gesunde Ernährung anzuraten.
Zimmerlautstärke wird
i.Vgl.z. Fernseher, Frau usw. keinesfalls überschritten. Zudem wechselt diese Vogelart
spätestens um 20 Uhr in den Standby-Modus (Tiefschlaf). Und allemal sind
die Piepmätze draußen lauter als
unsere Kleinvögel im doch sehr gut schallisolierten Haus. Überdies sind
Agaporniden "Hochtöner". Eine Schall-
übertragung in die Nachbarschaft also geringfügiger als Tieftöne von
Action-Filmen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich vom friedlich- fröhlichen Zusammenleben mit dieser Vogelart persönlich zu überzeugen.
Mit mensch- und tierfreundlichen Grüßen, Ihr ................
Hauptfehler bei Abmahnungen = 1.
Überhastung & 2. zu große Empörung & 3.
Einseitigkeit
Für Eile gibt es nur Veranlassung, wenn es auf unmittelbare Gefahrenabwendung
ankommt, Unfallgefahr usw.
Wichtig ist allerdings, dass Abmahnungen nicht erst in letzter Sekunde
beantwortet oder gar vergessen werden.
Falls die Gegenseite eine sehr kurze Frist gesetzt hat, kann zunächst auch
höflich etwas Geduld erbeten werden,
also per Drei-Zeiler:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantworte Ihre Abmahnung spätestens bis zum xx.xx.20xx und in
gründlich-verständlicher Weise.
Mit freundlichen Grüßen, ....
Empörung schaukelt oft bloß die gegenseitigen Emotionen hoch.
Und die eigene Empörung sollte sich zunächst mal in Grenzen bringen.
Wenn etwas sehr empörend ist, dann empfiehlt es sich, den empfundenen Ärger
ruhig sofort in einen Entwurf zu
schreiben, denn das kann gut tun und entspannen.
Einen Tag später zuerst noch einmal die Abmahnung lesen, dann den eigenen
Entwurf, ob er zur Entspannung
der Gegenseite behilflich ist und geeignet ist, das angebliche oder
tatsächliche Problem zu lösen.
Oder ob irgendeine Idee ist, was man sonst noch tun könnte, um ein Problem zu
lindern.
Bei allen Streitigkeiten muss immer sein, die Interessen der Gegenseite so
richtig intensiv und emotional
ernstzunehmen, also nicht bloß die eigenen Interessen zu beachten.
Denn wenn das misslingt, dann wird sich jeder vernünftige Richter auf die Seite
des Gegners stellen.
Und Briefe dürfen nie unnötig lang sein, denn
Richter haben nur knappe Zeit, möchten lieber amüsiert als gelangweilt werden.
Möglichst alles auf einer Seite, möglichst mit Luft zum Durchatmen zwischen
den Argumenten und Absätzen.
Bevor ein Schriftstück zur Post geht:
1. Mindestens eine Nacht drüber schlafen, ob der Entwurf noch gefällt und auch
die Gegenseite vernünftiger macht..
2. Man muss es sich und einem Dritten LAUT VORLESEN, ob es VERNÜNFTIG und
STOLPERFREI klingt,
3. Ein Dritter soll prüfen, ob alle Argumente und Interessen der
Gegenseite beachtet wurden oder auch weggelassen werden dürfen, denn auch das
kann gut überlegt ausnahmsweise angebracht sein.
3. Ein Dritter soll prüfen, ob der Text fehlterfrei in Rechtschreibung,
Zeichensetzung, Grammatik und Gesamtansicht des Briefes ist oder ob es
bekloppter ausschaut als es die Briefe von erfahrenen Geschäftsleuten tun,
wobei ruhig Bescheidenheit angebracht ist, denn man braucht die eigene Bedeutung
nicht über die Form aufzubausche, also eher mal auf das
"Familienwappen" :verzichten (kleiner Scherz)
4. Wenn man sich anwaltlich vertreten lassen kann, dann allemal besser, aber
auch dann würde ich mir zunächst einmal eigene Schriftmühe machen, es
anwaltlich nachbessern lassen und bei einem etwaigen Prozess UNBEDINGT anwesend
sein, denn Anwälte und Richter mögen am liebsten "Vergleiche", weil
dann kein Urteil geschrieben werden muss usw., aber Vergleiche sind oft nicht
wirklich "richtig", wenn es eigentlich gute Gründe gibt, entweder dem
Kläger oder dem Beklagten recht zu geben.
5. Keine, keine Wiederholungen, wie ich es in dieser "Anleitung" bloß aus "pädagogischen" Gründen machte. Meine Mutter sagte mir auch alles zehnmal - und wirkte nicht ;-)
Markus S. Rabanus 29.03.2017