125 Staaten fordern TOTALE ATOMARE ABRÜSTUNG

Während unsere Medien seit Wochen ausgiebig das G3-Sturmgewehr in den Schlagzeilen haben, bleibt nahezu unerwähnt, dass in New York die neunte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags einen furiosen Auftakt verzeichnete, denn 125 Staaten fordern totale nukleare Abrüstung, wie sie in Artikel 6 des Vertrages von den Atommächten als Gegenleistung zum Atomwaffenverzicht zugesichert war. 

Erfreulich, dass die Erfüllung dieses Versprechens nun von so vielen Staaten verlangt wird.
Bedauerlich, dass so wenig darüber berichtet wird. Nur in der Frankfurter Rundschau fand sich etwas, aber ausgerechnet nicht die wichtige Information, ob auch Deutschland zu den 125 Staaten zählt.

Immerhin hatten die Koalitionsfraktionen am 24.04.2015 die Bundesregierung aufgefordert, sich in selbiger Richtung stark zu machen. Eigentlich sollte davon ausgegangen werden können, dass das auch passiert ist. 

Wir fragten die Bundesregierung und sind auf die Antwort gespannt.

Markus S. Rabanus 30-04-2015


NVV-Überprüfungskonferenz zum Erfolg führen

Stand: 24.04.2015

Antrag der Koalitionsfraktionen

Am Freitag hat der Bundestag einen von den Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU eingebrachten Antrag diskutiert, in dem es um die so genannten NVV-Staaten geht (Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen).

Im Mai findet in New York die neunte Überprüfungskonferenz zu diesem Nichtverbreitungsvertrag statt. Die Konferenz soll die Wirksamkeit des Vertrages und die Umsetzung des 2010 beschlossenen Aktionsplanes überprüfen. Wichtiges und noch nicht umgesetztes Element dieses Aktionsplanes ist eine Konferenz zu einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Nahen und Mittleren Osten.

In dem Antrag (Drs.18/4685) fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, sich verstärkt für einen positiven Abschluss der Überprüfungskonferenz einzusetzen. Er sollte die Verpflichtung der NVV-Staaten auf eine friedliche und sichere Welt ohne Atomwaffen bekräftigen und konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Nichtverbreitung ausbauen. Auch die Sicherheitsgarantien für Nicht-Nuklearwaffenstaaten müssen erneuert werden.

Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) von 1968 ist das Fundament des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes. Er verpflichtet die am Vertrag teilnehmenden Kernwaffenstaaten (USA, Russland, China, Frankreich, Großbritannien) auf das Ziel vollständiger nuklearer Abrüstung. 190 Staaten haben den NVV unterzeichnet. Ziel der alle fünf Jahre stattfindenden so genannten Überprüfungskonferenzen ist es, Fortschritte bei der Umsetzung des Vertrags zu dokumentieren, weitere Schritte festzulegen und den Vertrag für aktuelle Herausforderungen zu stärken.


http://derstandard.at/2000015012813/Atomwaffensperrvertrag-Nukleare-Habenichtse-am-Ende-ihrer-Geduld 

http://www.fr-online.de/politik/atomwaffen-un-un-fordert-totales-atomwaffen-verbot,1472596,30560728.html#disqus_jump_target


Atomwaffensperrvertrag

ARTIKEL 6:  Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle.


>> Atomwaffenverbot

   Friedensforschung.de